ImpressumAngaben nach § 5 I Nr. 1, 2, 5, 6 TMG (Telemediengesetz) | § 2 I Nr. 1, 2, 4, 5, 6,7, 11 u. § 3 I Nr. 1, 2 DL-InfoV (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung) | § 27 a UStG (Umsatzsteuergesetz) | § 55 Abs. 2 RStV Rundfunkstaatsvertrag) | Art. 14 Abs. 1 Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucheran-gelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) | VBSGInformationen zum Diensteanbieter gem § 5 TMG u. Verantwortlichen gem. § 55 Abs. 2 RStV1. Diensteanbieter gem. § 5 TMG u. Verantwortlicher gem. § 55 Abs. 2 RStV ist:Rechtsanwalt Jörg-Henning von WinterfeldDeutschherrenstraße 46, 53177 BonnTelefon: 0228 / 902 99 785Internet: www.vonwinterfeld-ius.de E-Mail: anwalt [at] vonwinterfeld-ius.de2. Die Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesre- publik Deutschland verliehen.3. Rechtsanwalt Jörg-Henning von Winterfeld ist Mitglied der Rechtsanwalts- kammer Köln, die zugleich die zuständige Aufsichtsbehörde ist.Rechtsanwaltskammer KölnRiehler Straße 30, 50668 KölnTelefon: + 49 (0) 221/973010 - 0Telefax: + 49 (0) 221/973010 - 50Internet: www.rak-koeln.deE-Mail: info[at]rak-koeln.deInformationen zum Berufs- und Gebührenrecht1. Es gelten folgende Regelungen zum Berufsrecht der Rechtsanwälte•Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO•Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA•Fachanwaltsordnung - FAO•Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union - CCBE•Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG•Verhaltensempfehlungen der BRAK für Rechtsanwälte im Hin-blick auf die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) und die Geldwäsche (§ 261 StGB)•Liste der gleichwertigen Drittstaaten nach §§ 5 Abs. 2 Nr. 1 u 3, 6 Abs. 2 Nr. 2, 7 Abs. 1 und 12 Abs. 1 Nr. 2 u. 4 GWG.2. Das Gebührenrecht der Rechtsanwälte ist geregelt im•Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG 3. Die Bestimmungen zum Berufs- und Gebührenrecht der Rechtsanwälte sind auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer - www.brak.de - zu finden und zwar unter der Rubrik “Für Anwälte” und dort unter den Glie- derungspunkten “Berufsrecht” sowie “Vergütung”. Wenn Sie bereits im Portal “Für Anwälte” sind, finden Sie nach einem Klick auf den Menüpunkt “Gebühren und Honorare” den Link zum RVG auf der rechten Seite.4. Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Köln (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundes- rechtsanwaltskammer in Berlin. Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (zugleich Verbraucherschlichtungstelle im Sinne des Verbraucherstreit- beilegungsgesetzes VBSG - § 191 f Abs. 4 BRAO) Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin Telefon +49(0)30/2844417-0 Telefax +49(0)30/2844417-12 Internet: www.s-d-r.org E-Mail schlichtungsstelle[at]s-d-r.orgInformation zur Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung Link:www.ec.europa.eu/consumers/odr/ Eigene E-Mail Adresse:anwalt [at] vonwinterfeld-ius.deInformationen zu den Voraussetzungen zur Begründung eines MandatsverhältnissesTelefonische, schriftliche oder elektronische Anfragen zur Beratung oder Ver-tretung begründen allein kein Mandatsverhältnis. Dieses kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Mandats durch Rechtsanwalt Jörg-Henning von Winterfeld zustande. Da Rechtsanwälten die Wahrnehmung widerstreitender Interessen aufgrund berufsrechtlicher Regelung untersagt ist (§ 43 a Abs. 4 BRAO), ist vor Annahme eines Mandats immer zu prüfen, ob ein Interessen-konflikt vorliegt. Informationen zur UmsatzsteueridentifikationsnummerDie Nummer lautet: DE 238 357 657Informationen zur BerufshaftpflichtversicherungVersicherung bei: HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 HannoverRäumlicher Geltungsbereich1. Deutschland2. Europäisches Ausland Versichert sind: Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten (1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht; (2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungs- summe für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versiche- rungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.RECHTSANWALTJörg-Henning von Winterfeld