KanzleiIch freue mich über Ihr Interesse an der Website meiner Kanzlei und möchte Sieherzlich willkommenheißen. Unternehmen, Unternehmer und Privatleute werden von mir in bestimmten Gebieten des Zivil- & Wirtschaftsrechts beraten und, wenn notwendig, aus-sergerichtlich sowie gerichtlich vertreten. Ziel ist es stets, das unter Berück-sichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls bestmögliche Ergebnis zu er-zielen, wobei dieses nicht immer mit dem juristischen Erfolg gleichzusetzen ist. WahlspruchRichtschnur meiner Tätigkeit ist der Wahlspruch:“ Il faut commencer par connaître, pour apprendre à juger; ... .“*Er ermahnt dazu, erst zu urteilen, wenn die Fakten des Falles so umfassend wie möglich ermittelt sind und erinnert daran, das eigene Wissen genau zu prüfen, dessen dabei erkannten Umfang zu respektieren sowie entsprechend zu handeln. Gegebenenfalls werde ich daher die Mandatierung eines ande-ren Beraters (z.B. Fachanwalt, Steuerberater etc.) empfehlen, sei es für den gesamten Fall oder nur für bestimmte Aspekte.____________________RECHTSANWALTJörg-Henning von Winterfeld* Der Satz ist ein Zitat aus einem Brief von Friedrich II. von Preußen an Voltaire vom 22. 11.1738- Man muß mit dem Erkennen beginnen, um urteilen zu lernen. -